Alle unsere Leistungen vom Pflegedienst "Schwester Martina" im Überblick
01.
Pflegeleistungen
In unserem Erstgespräch legen wir Umfang, Zeit und Tätigkeit fest. Dabei haben wir immer Ihr persönliches Wohlbefinden im Blick.
02.
Behandlungspflege
Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen.
Sind Sie Interessiert?
Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihnen jede Frage.